Maschinist
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Die Lehrgangsinhalte der Maschinistenausbildung im Einzelnen:
• allgemeine Aufgaben eines Maschinisten
• Rechtsgrundlagen über das Verkehrsrecht, der Unfallverhütungsvorschriften
• verschiedene Löschfahrzeugarten
• Umgang mit der Motorentechnik
• Handhabung der Löschwasserentnahmestellen
• Wasserförderung über lange Wegstrecke
• verschiedene Feuerlöschkreiselpumpen, Entlüftungseinrichtungen und Fahrzeugeinbaupumpen
• Umgang mit kraftbetriebenen Geräten im Feuerwehrdienst, z.B. tragbare Stromerzeuger, Lüfter, Trennschleifer, Tauchpumpen
Der praktische Unterricht an den Samstagen erfolgt in einer Stationsausbildung. Schwerpunkt der Ausbildung am 1. Samstag ist die Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpen, kraftbetriebenen Geräte und die Motorenkunde. Am 2. Samstag wird u. a. die Löschwasserförderung über lange Wegstrecke durchgeführt.